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Beratung nach § 37.3

Wir bieten Ihnen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI an

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Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst sind nach § 37.3 SGB XI für diejenigen verpflichtend, welche die Pflege und/oder Betreuung durch Angehörige oder Bekannte etc. in der häuslichen Umgebung nicht mehr eigenständig sicherstellen können und demnach Pflegegeld beziehen.

Der Beratungsbesuch dient zur praktischen und fachlichen Unterstützung, welche die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellt. Bei einem solchen Gespräch werden Hilfestellungen gegeben und Empfehlungen ausgesprochen

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